Der Verein HILKA mit Sitz in Thun ist gemäss Verfügung der Steuerverwaltung des Kantons Bern aufgrund von Artikel 83 Abs.1 Bst.g des StG und Artikel
6 Abs.1 EschG wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit. Spender erhalten eine jährliche Steuerbescheinigung.