GEBEN
Hier erfahren sie wie Hilka mit ihren Projekten unterstützt werden kann.
Jeder Franken wird vollumfänglich für die Hilfe verwendet und ermöglicht vor Ort hilfsbedürftigen Menschen und Institutionen Freude und Hoffnung zu schenken.
Sämtliche Spesen und Unkosten werden aus unseren eigenen Taschen bezahlt. Es besteht auch die Möglichkeit, spezielle Projekte zu sponsern, oder über den Tod hinaus via Legat bzw. Vermächtnis (Zuwendungen aus einem Testament) Gutes zu tun.
Bei Fragen zu Gaben, Sponsoring, Freiwilligenarbeit usw. wenden Sie sich bitte an uns (Siehe Kontakt).
Herzlichen Dank!
Steuerbefreiung
Hilka ist gemäss Steuerverwaltung des Kantons Bern (Brief vom 2. Dezember 2014) als gemeinnützig im Sinne von Art.83 Abs. 1 Bst. g des Steuergesetzes des Kantons Bern von der Steuerpflicht befreit. Gönnern und Spenderinnen senden wir jährlich eine Spendenbescheinigung für die Steuererklärung zu.
Spendenkonto
Freiwillige Spenden an Hilka, Hilf Kasachstan können über folgende Konten abgehandelt werden.
- PC 30-29590-0
- CH33 0870 4042 0292 0090 3, AEK Amtsersparniskasse Thun (PC 30-38118-3)